SURE FAJR (Die Morgendämmerung)
ZEITRAUM MEKKA
10. /89./ SURE FAJR /Die Morgendämmerung/
ZEITRAUM MEKKA
Versgruppe: 22
1.-4. Beim Vertuschen der Wahrheit, bei der Blasphemie/Teilhaberschaft/ gegenüber Allah, beim Zerfall der Unwissenheit, bei den zehn Nächten, in denen Mohammed Wissen vermittelt wurde, bei der Beziehung von Allah und seinem Diener und beim Vertuschen der Wahrheit, bei der beigesellen Allahs, beim Untergang des Unwissens, … 14.zweifellos wacht dein Herr über dich. (37) 5. Siehe, hierin liegt eine stark überzeugende, glaubhafte Erzählung für jemanden der Verstand hat. (38)
(10/89, Fajr-4, 14, 5)
(37) Die wortwörtliche Bedeutung der Verse ist: “Bei der Morgendämmerung, den zehn Nächten, der geraden und ungeraden und bei der Nacht, wenn sie gerade fortzieht, zweifellos dein Herr wacht über dich”. Wir haben die sinnbildliche Bedeutung bevorzugt. Der Vers, der die Bedeutung “ Zweifellos, dein Herr wacht über dich” hat, ist der Antwortteil des Schwursatzes /Kasem/ und befindet sich nach dem offiziellem Mushaf im Vers 14. Obwohl sich dieser Vers aus technischer und semantischer Sicht im Antwortteil befinden müsste, wurde es von dem Mushaf Komitee an einer unlogischen Stelle positioniert.
(38) Der tatsächliche Aufbau des Verses und ihre Bedeutung ist: “Siehe, liegt hier nicht eine stark überzeugende, glaubhafte Erzählung vor, für jemanden der Verstand hat? Diese Art von Fragen, werden in der Rhetorik als “istifhâm-ı inkârî” bezeichnet. Mit dieser Frage wird dem Satz die Bestätigung “Ja, selbstverständlich” mitgegeben. Deshalb haben wir die literarische Bedeutung aufgeführt.
Versgruppe: 23
6.-13. Hast du nicht gesehen/ darüber nachgedacht, wie dein Herr mit dem Volk Aad verfuhr, der Iram mit den Säulen, dergleichen sonst in keiner Stadt erschaffen wurden und mit dem Volk Thamud, die im Tal die Felsen behauten und Pharao, dem Besitzer der Pfähle; dem Besitzer von großen Heeren, der Folter ausübte, wie sie vorher noch nicht gesehen war? (39) Sie waren es die ohne Maß in diesen Ländern frevelten und dort somit das Verderben vermehrten. Deshalb ließ dein Herr die Peitsche der Strafe auf sie nieder.
(39) Der Ausdruck “Besitzer der Pfähle” ist in der klassischen arabischen Sprache ein altes beduinisches Wort. Als Sprichwort wurde es sinnbildlich verwendet für “eine starke Autorität” oder “eine unerschütterliche, unzerstörbare Macht”. Die Anzahl der Pfähle, die ein Beduinenzelt stützen ist abhängig von der Größe des Zeltes. Die Größe des Zeltes entsprach immer dem Status und der Macht des Inhabers eines Zeltes. Deshalb wurde für einen mächtigen Stammesvater häufig die Beschreibung “Inhaber eines Zeltes, dass auf unzähligen Pfählen steht” verwendet.
Versgruppe: 24
15.-16. Der Mensch sagt; nachdem ihn sein Herr auf die Probe stellt, indem Er ihn auszeichnet und mit Gaben überhäuft: „Mein Herr hat mich geehrt”. Aber wenn sein Herr ihn auf die Probe stellt, in dem Er seine Versorgung begrenzt, dann sagt er: „Mein Herr hat mich erniedrigt/ verlassen”.
17.-20. Es ist keineswegs so, wie ihr denkt! Doch die Wahrheit ist, ihr erzieht die Waisen nicht in einer ehrenhaften Weise. Ihr ermutigt euch nicht gegenseitig den Bedürftigen Essen zu geben/zu unterstützen. Doch ihr Erbe verschlingt ihr mit einer großen Gier! Und den Besitz liebt ihr so sehr, dass ihr ihn hortet!
21.-23. Es ist keineswegs so, wie ihr denkt! Wenn die Erde durch stetige Erschütterungen/ Beben eingeebnet wird und wenn die Aufzeichnungen, die Gesandten und alle Offenbarungen deines Herrn als Zeugen aufgereiht werden, an jenem Tag wird die Hölle herbeigebracht sein; dieser Mensch, er wird an jenem Tag begreifen, doch was nützt es ihm dann?
24. Er sagt: „Ach hätte ich mich doch auf mein Leben im Jenseits vorbereitet!”
25.-26. An jenem Tag straft keiner so wie Allah und keiner legt Fesseln an, so wie Er.
(10/89, Fajr/15-26)
Versgruppe: 25
27.-30. O du, der seinen Kopf von allen Zweifeln befreit und somit Ruhe gefunden hat! Kehre zurück zu deinem Herrn, mit dem du zufrieden bist und Er mit dir. Tritt schnell ein unter meine Diener! Und tritt ein in mein Paradies!
(10/89, Fajr/27-30)