SURE NÛR
MEDINA ZEIT

Teilen

 102. (24.) SURE NÛR (Das Licht)

ZEITRAUM MEDINA

 

Versgruppe: 610

1.  Dies ist eine Sure die Wir Stück um Stück,  Abschnitt für Abschnitt, herabgesandt haben. In ihr haben Wirklare/deutliche Gebote herabgesandt, damit es euch eine Mahnung/Aufklärung ist.  

2. Bestraft eine Frau und einen Mann je mit hundert Peitschen hieben, die Ehebruch begangen haben, wenn ihr an Allah und den jüngsten Tag glaubt. Es soll euch kein Mitleid ergreifen im Angesicht Allahs Rechtsprechung! Und ein Teil der Gläubigen soll zugegen sein bei der Vollstreckung. (238)

4. Diejenigen, die ehrbaren Frauen Untreue vorwerfen und hierauf keine vier Zeugen benennen; bestraft sie sofort mit achtzig Peitschen hieben und erkennt sie nie wieder als Zeugen an. Wahrlich sind sie jene, die den rechten Weg verlassen haben. 

6.-7. Für diejenigen, die ihren Gattinnen Untreue vorwerfen, aber keine Zeugen haben außer sich selbst, besteht die Zeugenaussage eines solchen darin, dass er viermal vor Allah bezeugt, dass er die Wahrheit spricht, stellt sich aber heraus, dass er beim fünften male, die Unwahrheit gesagt hat, so sei Allah Zeuge darüber, dass er zu den ausgestoßenen gehört und verloren ist. 

5.  Außer jene, die nach ihrer Verleumdung bereuen, um Vergebung bitten und versprechen es nie wieder zu tun. Zweifelsfrei ist Allah all vergebend und sehr barmherzig. 

10. Was wäre, wenn es für euch die Gaben und die Barmherzigkeit Allahs nicht gäbe? Und was wäre, wenn Allah eure Vergebung nicht großzügig akzeptieren würde oder euch nicht reichlich die Möglichkeit zur Buße/Reue gäbe, Er der  mit der weisesten Gesetzgebung, der den Verfall/Auflösung am sichersten verhindert, der solide/sicher agiert/handelt und zustande bringt.

3.  Ein Mann, der Ehebruch begeht, eine Frau, die Ehebruch begeht oder ungläubig ist, heiratet keinen anderen; und ein Mann der untreu oder ungläubig ist, heiratet eine untreue Frau. Nun dies ist eine Heiratsregel, die den gläubigen Verboten ist.

(102/24, Nûr/1-2, 4, 6-9, 5, 10, 3)

(238) In dieser Versgruppe wurden die Gebote nicht nach der klassischen Version aufgelistet. Sondern der Logik, dem Verständnis entsprechend. Das auspeitschen vor Zeugen/Gesellschaft ist symbolisch, die eigentliche Strafe besteht darin, dass der Beschuldigte in der Öffentlichkeit erniedrigt wird.  Für nähere Informationen siehe Tebyin, Koran – Erläuterung. (Wird demnächst in Deutsch erscheinen.)

 

Versgruppe: 611(239)

11. Zweifellos hat eine Gruppe unter Euch, diese schwere Verleumdung vorgebracht; ~denkt nicht, es sei schlecht; nein genau umgekehrt, es ist, zu Eurem Vorteil~, nämlich jeder von ihnen, hat etwas von der Sünde erworben.  Und für denjenigen unter ihnen, der den Hauptanteil der Sünde auf sich genommen hat, für ihn wird es eine gewaltige Strafe geben.

12. Hätten die gläubigen Männer und Frauen nicht  sagen sollen/müssen: Dies ist eine ungeheuerliche Lüge!”, nachdem sie die Verleumdung vernommen haben?

13.  Wäre es nicht angebracht gewesen vier Zeugen vorzuweisen, nach dieser Anschuldigung? Da sie keine Zeugen vorweisen können, sind sie in Angesicht Allahs nichts als Lügner. 

14. Und ohne die Zuwendung/Gaben und Barmherzigkeit Allahs im Diesseits und Jenseits würde Euch für das, worin ihr Euch ausgiebig ausgelassen habt, gewaltige Strafe widerfahren.

15.  Wisst ihr noch, als ihr die Verleumdung, von dem ihr kein Wissen hattet und von Mund zu Mund weitergegeben habt? Diese erfundene Nachricht habt ihr offen ausgesprochen und dachtet, es sei harmlos/nichts bedeutend. Dabei ist es, in Angesicht Allahs eine ungeheuerliche Sache. 

16. Nachdem ihr es gehört/vernommen habt, hättet ihr nicht sagen sollen: Das ist eine schwerwiegende Anschuldigung, es geziemt sich nicht, dass wir darüber reden/spekulieren, Subhaneke /Es gibt nur ein Gott/, lieber Gott du bist von allem rein“.

17.  Allah ermahnt euch, niemals wieder dergleichen zu tun, wenn ihr gläubig seid.

18.  Und Allah legt euch die Gebote/Zeichen/Beweise offen dar, Allah ist all wissend und unfehlbar in der Rechtsprechung/Gesetzgebung.

 (102/24, Nûr/11-18)

(239) “İfk” Vorfall; durch Propaganda, Verleumdung und Gerüchten haben die Heuchler versucht, die islamische Gemeinschaft, das Verhältnis zwischen den Propheten und den Gläubigen zu zerstören, vorrangig über die Beziehung zwischen Ebû Bekr (einer der treusten Gefolgsmänner des Propheten) und Mohammed Allahs Gesandten. Das Ziel war die Volksgruppe der Muhâcir und der Ensâr in einen Konflikt zu stürzen und somit dem Ansehen der Familie des Propheten zu schaden. Sie waren fast erfolgreich, zwei moslemische Gruppen/Parteien standen sich schwer bewaffnet gegenüber. Nur durch das Eingreifen des Gesandten wurde der Zwischenfall friedlich beigelegt. Für nähere Informationen siehe Tebyin, Koran – Erläuterung. (Wird in Kürze deutsch erscheinen.)

 

 

 

Versgruppe: 612(241)

19.  Zweifellos gibt es unter den glaubenden welche, die Mögen, wenn  Maßlosigkeit und Ehrlosigkeit sich ausbreiten, auf sie wartet im Diesseits und Jenseits schmerzhafte Strafe. Und Allah weiß/ist all wissend, ihr aber nicht.

20.  Wenn über euch Allahs Zuwendung/Gaben und Barmherzigkeit nicht gäbe und Er zweifellos nicht dermaßen gütig wäre! …

21.  O, die ihr glaubt! Folgt nicht den Gefolgsleuten des Teufels (Metapher)! Und jeder soll wissen, wer den Gefolgsleuten des Teufels folgt, dass dieser nur Maßlosigkeit, Ehrlosigkeit und alles Schlechte befiehlt. Wenn über euch Allahs Zuwendung/Gaben und Barmherzigkeit nicht wäre, …könnte niemand von euch, auf ewig sauber aus der Sache herauskommen. Nur wen Allah erwählt/der sich dessen würdig erweist, den reinigt Er. Allah ist all hörend, all wissend.

23.  Ohne Zweifel, diejenigen, die ehrbaren, unschuldigen, gläubigen Frauen Untreue vorwerfen, sind verflucht/ausgestoßen im Diesseits und Jenseits. Auf sie wartet eine gewaltige Strafe. 

24. An dem Tag, werden ihre Zungen, Hände und Füße, Zeugnis ablegen, über die Dinge, die sie getan haben.  

25. An jenem Tag wird Allah ihnen, die volle Gerechtigkeit zukommen lassen. Und wahrlich sie werden klar erkennen, dass Allah die Gerechtigkeit/das Recht, selbst ist. 

26. Schlechte Frauen gehören zu schlechten Männern und schlechte Männer gehören zu schlechten Frauen. Gute Frauen gehören zu guten Männern und gute Männer gehören zu guten Frauen, schlechte Worte gehören, zu schlechten Personen. Gute – schöne Worte und Taten gehören zu guten – schönen Menschen. Sie stehen sehr weit ab, von den Aussagen der Verleumder. Für sie gibt es Vergebung und angemessene Gaben.  

22.  Und es sollen diejenigen von euch, die Überfluss und Wohlstand besitzen, nicht schwören, sie würden ihren Verwandten, den Armen und denjenigen, die auf Allahs Weg ausgewandert sind, nichts mehr geben, sondern sie sollen verzeihen und nachsichtig sein. Liebt ihr es selbst nicht, dass Allah euch vergibt? Allah ist all vergebend und barmherzig.

 (102/24, Nûr/19-21, 23-26, 22)

 

(241)  In dieser Versgruppe wurden die Gebote nicht nach der klassischen Version aufgelistet. Sondern den chronologisch/historischen Ereignissen und der Logik entsprechend. Für nähere Informationen siehe Tebyin, Koran – Erläuterung. /Wird in Kürze deutsch erscheinen/                                                                                                                                                         

 

Versgruppe: 613

27. O die ihr glaubt! Betretet nicht fremde Häuser, Wohnungen, wie eure eigenen, ohne euch bemerkbar zu machen oder die Bewohner zu grüßen. Dies ist für euch eine Anregung/Mahnung zum Nachdenken. 

28. Wenn ihr niemanden darin findet, tretet nicht ein, bis es euch erlaubt wird. Und wenn ihr aufgefordert werdet zu gehen, dann kehrt um; das ist anständiger für euch. Allah ist im Bilde über das, was ihr tut. 

29. Es ist nicht von Nachteil oder anstößig, wenn ihr Häuser, Wohnungen betretet, die eure sind oder verlassen. Und Allah weiß, was ihr offen tut und was ihr verbergt.

(102/24, Nûr/27-29)

Versgruppe: 614

30. Sag den gläubigen Männern, sie sollen einen Teil ihrer Blicke senken und ihre Scham hüten. Das ist anständiger für sie. Gewiss, Allah ist sehr kundig, all wissend über dessen, was sie machen.

31. Und sag den gläubigen Frauen, sie sollen einen Teil ihrer Blicke senken und ihre Scham hüten. Die, Reize/Begehrlichkeiten hervorrufenden Körperbereiche verbergen ~außer die von Natur aus sichtbar sind~. Ihre Tücher/Gewänder sollen sie über ihre Brüste senken. Ihre, Natürlichkeit/Persönlichkeit sollen sie nicht offen zur Geltung bringen, außer ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, Frauen (Sklavinnen) (242) deren Wort sie haben, Eunuchen, die in ihren Diensten stehen und Kinder die nicht, dass Reifestadium erreicht haben. Ihre verborgenen Reize/Begehrlichkeiten sollen sie nicht, durch auffälliges schreiten/gehen kenntlich/sichtbar zum Ausdruck bringen. O, ihr Gläubigen! Um erfolgreich zu sein, wendet euch geschlossen ab, von der Sünde und macht, kehrt zu Allah.

(102/24, Nûr/30-31)

(242) Bevor der Islam Einzug gehalten hat, war Sklavenhandel normal, ob durch Verschleppung, Raub, Kriegsgefangene usw. Die Zahl, der zu besitzenden Sklaven war auch unbegrenzt, man hat Beischlaf mit Sklavinnen ausgeübt ohne Heirat. Der Koran (Sure Enfâl/67 ve Sure Mohammed/4), verbietet in Kriegszeiten Gefangene zu versklaven. Bereits im 19. Jahrhundert haben England und andere führende Staaten die Sklaverei abgeschafft. Nur das Osmanische Reich das angeblich, Vertreter des Islams ist, hat den Sklavenhandel erst 1857 verboten und den Sklavenhandel hellhäutiger erst ab 1909. Für detailliertere Information, Tebyînu’l-Kur’ân; c. 2, s. 167.

 

Die Sklaven wurden nach den damaligen Sitten und Gebräuchen nach Absprache an Familien verkauft und somit unter deren Obhut/Schutz gegeben. Bis auf Religion und –Meinungsfreiheit waren alle anderen Rechte beschnitten wie ökonomische und politische Rechte. Kriegsgefangene Frauen, deren Verwandtschaft nicht feststellbar war, die unter keinem Schutz standen, wurden auch als Geschenke missbraucht. Im Koran (Sure Nisa/24) steht, vor einem Beischlaf, ist eine Heirat mit einer (Sklavin) Voraussetzung, Erlaubnis von ihren Verwandten muss eingeholt werden, wenn möglich, auch eine Mitgift gegeben werden.

 

Versgruppe: 615

32.  Und jene unter euch, die ledig sind, verheiratet sie mit guten Sklaven und Sklavinnen. Falls sie arm sind, wird Allah sie, mit Seinem Überfluss reich machen. Zweifellos ist Allah mit Seinem Wissen und grenzenloser Barmherzigkeit der all wissende. 

33.  Diejenigen, die keine Möglichkeit zur Heirat haben, sollen keusch bleiben, bis Allah sie durch SeineHuld/Großzügigkeit wohlhabend macht. 

Jene die rechtlich unter eurer Obhut stehen, wenn sie eine Abmachung über ihre Freiheit schließen wollen, dann befürwortet es sofort, falls ihr eine vielversprechende Möglichkeit darin seht. Und gebt ihnen etwas von dem Besitz Allahs, dass Er euch zuvor gegeben hat. Um nur, die Vorzüge/Begehrlichkeiten des einfachen Lebens auszukosten, benachteiligt nicht die heiratswilligen Jugendlichen und zwingt sie somit nicht zum Aufruhr. Auf jeden Fall müsst ihr, ihnen die Freiheit geben. Wer sie trotzdem dazu bringt, zwingt, soll wissen, dass Allah all vergebend und barmherzig ist. 

34. Wahrlich Wir haben klare, deutliche Gebote und Beispiele herabgesandt, von jenen vor euch und denen die sich unter den Schutz/Obhut Allahs begeben haben.

 (102/24, Nûr/32-34)

Versgruppe: 616

35.  Allah ist der Einzige, der Himmel, Erde und das Universum erleuchtet, es ist undenkbar, dass jemand anderes auch dazu in der Lage ist. Sein Licht/der Koran ist das Beispiel einer Lampe hinter einem Glas, dass wie eine Perle, Stern leuchtet. Sein Licht strahlt gespeist von einem gesegneten Olivenbaum; dessen Licht nur im Westen oder nur im Osten leuchtet, sondern überall auf der Welt. ~Sein Öl verbreitet beinahe schon Helligkeit, auch wenn das Feuer es nicht berührt~. Es strahlt über und über. Jene, die es möchten führt Allah zu Seinem Licht. Allah gibt den Menschen viele Beispiele und Er weiß über alles Bescheid.

(102/24, Nûr/35)

Versgruppe: 617

36.-38. Es gibt aufrichtige Menschen, die Allah emporheben, fortwährend seinen Namen preisen und reinhalten, in dazu bestimmten Häusern /Schulen/ wo Er es erlaubt. Weder Handel noch Geschäfte halten sie davon ab, Allahs Namen zu loben und den Salât; ~materielle u. Geistige Hilfe/Unterstützung leisten, um   die Gesellschaft/Schulen/Vereine/Organisationen zu stärken und die Augen zu öffnen.] auszuüben und die Zekât (Steuern/Abgaben~ zu entrichten, damit ihnen, für ihre guten Taten/Werke, die beste Gegenleistung und reichlich Gaben/Geschenke zuteilwird, fürchten sie sich vor dem Tag, wo alle Herzen und Augen sich verdrehen werden. Allah gibt denen die Er auserwählt/die es wollen, ohne Rechenschaft grenzenlose Gaben. 

39.-40Und die Ungläubigen; ~die bewusst Allahs Führung und Herrschaft, abweisen~; ihre Taten/Werke sind wie eine Fata Morgana in der einsamen Wüste. Der Durstige hält es für Wasser und findet dort nichts, außer Allah, der ihm haargenau Seine Endabrechnung macht. Allah ist schnell im Abrechnen. Oder es ist, wie die ausgedehnte Tiefe, Dunkelheit eines Meeres; das ihn Welle um Welle überdeckt. Darüber eine Wolke, Finsternis auf Finsternis, wer seine Hand ausstreckt, sieht sie kaum. Und wen Allah kein Licht gibt, für den wird es auch nichts anderes geben. 

(102/24, Nûr/36-40)

 

Versgruppe: 618

41Siehst du nicht, denkst du nicht über jene nach, die sich im Himmel und auf der Erde befinden, die fortwährend Fliegen/Schweben [Vögel, Bienen, Wolken, Wind] und Allah von jedwedem Makel Rheinsprechen /Ihm sich beugen, Untertan sind/; Sie alle, Wissen zweifellos Bescheid über ihre Aufgaben und Pflichten in der Natur. Und Allah ist im Bilde über das, was sie tun.

42Die Herrschaft über die Himmel und Erde ist nur Allah allein vorbehalten. Die Rückkehr/Wiederkehr ist nur zu Ihm

43. Siehst du nicht, denkst du nicht darüber nach, dass Allah die Wolken bewegt, dann zusammenfügt und zu Schichten aufhäuft? Du siehst, dass Er den Regen daraus herablässt, aus Wolken aufgetürmt wie Berge, den Hagel niedergehen lässt und diejenigen trifft, die Er auserwählt und andere nicht. Das Aufleuchten des Blitzes nimmt beinahe das Augenlicht!

44. Allah lässt Tag und Nacht sich abwechseln. Darin ist wahrlich eine Lehre für diejenigen, die Einsicht besitzen. 

45. Und Allah hat jedes Lebewesen, aus dem Wasser erschaffen/geformt. So gibt es unter ihnen solche, die auf ihrem Bauch kriechen und solche, die auf zwei Beinen gehen und wiederum welche die auf vier Beinen sich fortbewegen. Allah erschafft/formt, was Er will. Zweifellos hat Allah zu allem die Macht.

46. Wahrlich haben Wir, Zeichen/Gebote hinab gesandt, die alles deutlich und klar aufzeigen. Allah leitet denjenigen auf den richtigen Weg, der will.  

(102/24, Nûr/41-46)

Versgruppe: 619

47. Und sie sagen: „Wir glauben an Allah und den Gesandten und wir gehorchen“. Danach wendet sich eine Gruppe unter ihnen ab und diese sind keine Gläubigen. 

48. Und wenn sie zu Allah und Seinem Gesandten gerufen werden, damit zwischen ihnen gerichtet wird, wendet sich sogleich eine Gruppe von ihnen ab. 49. Wenn aber feststeht, dass Recht ist auf ihrer Seite, dann kommen sie, bereit, sich zu unterwerfen.

50. Ist denn in ihren Herzen eine Krankheit;  ist ihr Geist verwirrt? Sind sie in Zweifel geraten? Oder befürchten sie, dass Allah und sein Gesandter ungerecht zu ihnen sein könnten? Nein, genau umgekehrt, vielmehr sind sie es, die zu sich selbst ungerecht sind und Schaden.  

51. Wenn sie, zu Allah und Seinem Gesandten gerufen werden, damit zwischen ihnen gerichtet wird, ist die Antwort der Gläubigen, nur die eine: „Wir hören und gehorchen“. Wahrlich sie gehören zu denen, die gerettet sind. 

52. Wer Allah und Seinem Gesandten gehorcht und vor Ihm mit Respekt, Liebe, Wissen schaudert, sich unter Allahs Schutz/Obhut stellt, dass sind wahrlich die Erfolgreichen.

53.  Und die Heuchler haben bei Allah ihren kräftigsten Eid geschworen, sie würden, wenn du ihnen befiehlst, ganz gewiss, mit in die Schlacht ziehen. Sag ihnen: „Schwört nicht, einfacher Gehorsam den Sitten/Gebräuchen entsprechend reicht aus!” Zweifellos, ist Allah im Bilde über eure Taten.

54.  Sag: „Gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten“.Dann seid euch bewusst, wenn ihr euch abkehrt, dann obliegt ihm nur das, was ihm auferlegt ist, und euch obliegt, was euch auferlegt ist. Wenn ihr dem Gesandten gehorcht, dann begebt ihr euch auf den rechten Weg. Dem Gesandten obliegt nur die deutliche Übermittlung der Botschaft.

(102/24, Nûr/47-54)

 

In der klassischen Islamlehre wird die Aufforderung,  auch dem Gesandten zu gehorchen, so gedeutet, dass der Gesandte mit Allah recht spricht. Dabei wird der letzte Teil des Gebotes nicht beachtet, wo eindeutig darauf  hingewiesen wird, dass der Prophet nur ein Übermittler ist. Daraus folgt, dass nur Allah allein Recht spricht.

Versgruppe: 620

55.  Allah hat denjenigen von euch, die Glauben und rechtschaffene Werke tun, versprochen, dass Er ihnen Macht und Führung/Verantwortung geben wird, wie denen vor ihnen, dass Er ihnen zweifelsfrei die Religion einverleiben wird, die Allah für sie ausgesucht hat und das zweifellos ihre Angst in Sicherheit hinüber wechseln wird. „Sie dienen Mirund gesellen Mir nichts bei, wer danach, frevelt, ungläubig ist; ~meine Führerschaft und Herrschaft bewusst ablehnt, nicht glaubt~, wahrlich das sind jene die den Weg verlassen haben“.

56. Um Barmherzigkeit zu erlangen, verrichtet den Salât [materielle u. Geistige Hilfe/Unterstützung leisten, um   die Gesellschaft/Schulen/Vereine/Organisationen zu stärken und die Augen zu öffnen.], entrichtet die Zekât [Steuern/Abgaben] und gehorcht dem Gesandten!

57.  Auf gar keinen Fall sollen die Ungläubigen; ~die bewusst Allahs Führung und Herrschaft, abweisen~, denken, dass sie auf Gottes Erden unbehelligt bleiben. Der Ort, an dem sie gelangen, werden, ist das Feuer. Zweifellos ein schrecklicher Zufluchtsort!

 (102/24, Nûr/55-57)

Versgruppe: 621

58. O die ihr glaubt! Die rechtmäßig unter eurer Obhut befindlichen(243)  und noch nicht geschlechtsreifen/mündigen,  sollen euch zu drei Zeiten/Situationen um Erlaubnis bitten: vor dem Morgenunterricht/Salât, Mittagszeit, in der ihr eure Gewänder ablegt und nach dem Abendunterricht/Salât. Das sind die drei Zeiten/Situationen, wo ihr ungeschützt/unvorbereitet seid. Außerhalb dieser Zeiten/Situationen, ist es weder für euch, noch für sie eine Sünde. Ihr könnt euch untereinander besuchen und sehen ohne Einschränkung. So führt Allah euch, die Gebote/Zeichen klar/deutlich vor. Allah ist all wissend, unfehlbar in der Rechtsprechung/Gesetzgebung, der den Verfall/Auflösung am sichersten verhindert, der solide/sicher agiert/handelt und zustande bringt. 

 

 (243)  Bevor der Islam Einzug gehalten hat, war Sklavenhandel normal, ob durch Verschleppung, Raub, Kriegsgefangene usw. Die Zahl, der zu besitzenden Sklaven war auch unbegrenzt, man konnte Beischlaf mit Sklavinnen ausüben ohne Heirat. Außer in Kriegszeiten verbot der Koran in (Sure Enfâl/67 ve Sure Mohammed/4), Gefangene zu machen und sie zu versklaven. Bereits im 19. Jahrhundert haben England und andere führende Staaten die Sklaverei abgeschafft. Nur das Osmanische Reich das angeblich, als Vertreter des Islams, hat den Sklavenhandel erst 1857 verboten und den Sklavenhandel hellhäutiger erst ab 1909. Für detailliertere Information, Tebyînu’l-Kur’ân; c. 2, s. 167.

 

Die Sklaven wurden nach den damaligen Sitten und Gebräuchen nach Absprache an Familien verkauft und somit unter deren Obhut/Schutz gegeben. Bis auf Religion und –Meinungsfreiheit waren alle anderen Rechte beschnitten wie ökonomische und politische Rechte. Kriegsgefangene Frauen, deren Verwandtschaft nicht feststellbar war, die unter keinem Schutz standen, wurden auch als Geschenke benutzt. Im Koran (Sure Nisa/24) steht, vor dem Beischlaf, ist eine Heirat mit einer Frau (Sklavin) Voraussetzung, Erlaubnis von ihren Verwandten muss eingeholt werden, wenn möglich, und die Mitgift muss ihr gegeben werden.

 

59.  Und wenn eure Kinder die Geschlechtsreife/Volljährigkeit erreicht haben, dann sollen sie um Erlaubnis bitten, wie ihre; Brüder, Schwestern zuvor. So führt Allah seine Gebote/Zeichen klar/deutlich vor Augen. Allah ist all wissend, unfehlbar in der Rechtsprechung/Gesetzgebung, der den Verfall/Auflösung am sichersten verhindert, der solide/sicher agiert/handelt und zustande bringt.

60.  Und für diejenigen unter den Frauen, die alt geworden sind und  nicht mehr zu heiraten hoffen, ist es keine Sünde, wenn sie ihre Gewänder ablegen, ohne jedoch ihre Scham preiszugeben.  Es ist besser für sie, ihren Anstand zu wahren. Und Allah ist all hörend und all wissend.

61.  Für den Blinden ist es kein Vergehen; für den Behinderten ist es kein Vergehen; für den Kranken ist es kein Vergehen; für euch ist es kein Vergehen,  in euren eigenen Häusern zu essen oder in den Häusern eurer Väter, Mütter, Geschwister den Häusern eurer Onkel, Tanten und in einem Haus, dessen Schlüssel ihr besitzt, oder im Haus eures Freundes. Es ist für euch keine Sünde, gemeinsam oder getrennt zu essen. Wenn ihr nun eure Häuser betretet, so bereitet euch Sicherheit/Geborgenheit,  in dem ihr einander grüßt, mit dem Wunsch von Allahs Segen und einem schönen Leben. So deutlich und klar führt euch Allah Seine Gebote/Zeichen vor Augen damit ihr euren Verstand gebraucht. 

(102/24, Nûr/58-61)

 

Versgruppe: 622

62.  Die wahren Gläubigen glauben nur an Allah und Seinen Gesandten. Während sie mit dem Gesandten in einer sozialen Angelegenheit beschäftigt sind, gehen sie nicht eher weg, ohne um Erlaubnis gebeten zu haben. Zweifellos sind jene, die dich um Erlaubnis bitten, welche, die an Allah und Seinen Gesandten glauben. Wenn sie dich nun wegen eines Anliegens um Erlaubnis bitten, so gib sie ihnen, wem du willst und bitte für sie bei Allah um Vergebung. Zweifelsfrei ist Allah all vergebend und sehr barmherzig. 

63.  Ruft nicht nach dem Gesandten, wie ihr euch untereinander ruft. Zweifellos kennt Allah diejenigen von euch, die unbemerkt/heimlich sich davonstehlen. Jene die Seinem  Befehl zuwider handeln, sollen sich davor fürchten, dass Unfriede oder schmerzhafte Strafe sie trifft.   

64. Macht eure Augen auf! Zweifelsfrei gehört alles in  den  Himmeln und Erde Allah. Ganz sicher ist Er im Bilde über euren Zustand. An dem Tag der Wiederkehr, werden  ihnen ihre Taten offengelegt/mitgeteilt werden. Und Allah ist all wissend.

 (102/24, Nûr/62-64)

 

Teilen